Hausordnung

Herzlich willkommen bei der Stadtbibliothek Bremen!

Wir freuen uns sehr, Sie in unseren Bibliotheken zu begrüßen.

Bibliotheken sind Orte der gesellschaftlichen und kulturellen Kommunikation, des freien Zugangs zu Information, der Inspiration und Entspannung. Unsere Räume mit ihren vielseitigen Angeboten und Dienstleistungen stehen allen Menschen offen. Wir wertschätzen Vielfalt. Wir möchten, dass sich alle Menschen respektiert fühlen. Alle sollen ungestört ihren Interessen nachgehen können.

Mit Ihrem Besuch unserer Bibliotheken erkennen Sie unsere Hausordnung und Nutzungsbedingungen verbindlich an.

Wir danken Ihnen, dass Sie sich an folgende Regeln halten:

  1. Alle Besucher:innen verhalten sich in der Bibliothek so, dass andere Besucher:innen sich wohlfühlen und einen angenehmen Aufenthalt verbringen können.
  1. Medien, wie z.B. Bücher, und alle weiteren entleihbaren Gegenstände, sowie die Möbel, Einrichtungen und Räume der Bibliothek, dürfen nicht beschädigt oder verunreinigt werden. Besucher:innen haften für die von ihnen verursachten Schäden.
  1. Essen und Trinken ist mit der gebotenen Vorsicht gestattet. Im Zweifelsfall gelten die Anweisungen des Personals.
  1. Rauchen und der Konsum von weiteren Rauschmitteln (Alkohol, andere Drogen etc.) ist nicht gestattet.
  1. Sitz- und Arbeitsplätze stehen allen Besucher:innen zur Verfügung. Daher können sie nicht dauerhaft blockiert werden, wie z.B. zur Ablage von Gepäck oder zum Schlafen. 
  1. Das Bibliothekspersonal ist dazu berechtigt, Taschen u.ä. zu kontrollieren, um die Stadtbibliothek Bremen im Interesse aller Besucher:innen zu schützen.
  1. Die Beschäftigten der Stadtbibliothek Bremen haben das Hausrecht und üben es im Interesse aller Anwesenden aus. Dies bedeutet, dass den Anweisungen des Personals, insbesondere im Gefahren- und Brandfall (Alarmsignal), umgehend Folge zu leisten ist.
  1. Allen Besucher:innen ist untersagt, in Wort, Schrift oder Gesten die Freiheit und Würde des Menschen (Art. 1 Grundgesetz) anzutasten. Diskriminierende Äußerungen über Herkunft, Behinderung, Beeinträchtigung, (äußere) Merkmale, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter oder religiöse Weltanschauung sind untersagt. Nicht zulässig sind ebenfalls Äußerungen in Wort, Schrift oder Gesten, die einem extremistischen Kontext zuzuordnen sind
  1. Das Abrufen und Verbreiten von gesetzeswidrigen, gewaltverherrlichenden, pornographischen oder rassistischen Inhalten und Daten, die Verletzung des Urheberrechts sowie die Manipulation der angebotenen Hard- und Software, sind verboten, führen zu Hausverboten und werden ggf. zur Anzeige gebracht.
  1. Tiere, die frei oder an der Leine laufen, haben keinen Zutritt. Blindenführhunde oder Hunde zur Begleitung von Menschen mit Einschränkungen dürfen angeleint mitgeführt werden.
  1. Die Stadtbibliothek Bremen übernimmt keine Haftung für private Gegenstände, die abhandenkommen. Soweit möglich, können Garderobe und Taschen eingeschlossen werden. Schließfächer müssen am Tag der Nutzung, vor Bibliotheksschließung, geräumt werden. Andernfalls werden die Schließfächer vom Personal geräumt und die vorgefundenen Gegenstände als Fundsachen behandelt.
  1. Fundsachen werden entsorgt oder bis zu maximal vier Wochen in der Bibliothek verwahrt. Danach werden sie in Einzelfällen an das zentrale Fundamt übergeben. Für Fundsachen aus den Schließfächern wird bei Abholung 1 Euro Verwaltungsaufwand berechnet, bei Verlust des Schlüssels wird dieser in Rechnung gestellt.
  1. Kommerzielle Werbung, Werbung für politische Parteien, Sammlung von Spenden sowie der Vertrieb von Waren durch Dritte sind nicht gestattet. Über evtl. Ausnahmen entscheidet die Bibliotheksleitung.
  1. Das Bibliothekspersonal entscheidet auf der Grundlage des öffentlichen Auftrags über die Auslage/den Aushang von Informationsmaterial und Plakaten. Ein Anspruch auf Auslage besteht nicht. Ausschließlich das Personal nimmt die Auslage vor. Unterschriftensammlungen von Bürgerinitiativen u.ä. müssen im Vorfeld von der Betriebsleitung genehmigt werden.
  1. Personen, die mehrfach oder erheblich gegen diese Hausordnung verstoßen, können ganz oder zeitweise von der Benutzung der Bibliothek oder von der Benutzung aller Bibliotheken der Stadtbibliothek Bremen ausgeschlossen werden.

Wir freuen uns sehr, dass Sie da sind, und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!

Diese Hausordnung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2023 in Kraft und ersetzt die Hausordnung vom 1. Juli 2016.

Die Direktorin der Stadtbibliothek