Kontakt und Hilfe

Medien verlängern und Auskunft

Wollen Sie Medien verlängern oder haben Sie eine Frage zu Ihrem Konto?

Dann rufen Sie uns gerne an:
Montag bis Freitag
Tel.: (0421) 361 – 24465

Oder nutzen Sie unsere Kontaktformulare:

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Antworten auf häufig gestellte Fragen

  • Was brauche ich, um mich in der Stadtbibliothek anzumelden?

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (samt Meldebestätigung).
    • Das Jahresentgelt für Ihre BIBCARD zahlen Sie bitte sofort bei der Anmeldung

    Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre benötigen zusätzlich:

    • Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf der Anmeldung für die BIBCARD
    •  Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Erziehungsberechtigten (Ausweisfoto oder Kopie reichen aus).
  • Was kostet die BIBCARD?

    • Die BIBCARD ist kostenlos für:
      • Alle bis zum 18. Geburtstag
      • Alle Schüler:innen, Auszubildende
      • Alle Studierenden der Hochschulen des Landes Bremen
    • Im Abo kostet die BIBCARD je nach Altersgruppe:
      • 18-27 Jahr 13 Euro
      • 28-64 Jahre 22 Euro
      • ab 65 Jahre 13 Euro
      • (Die Kunstausleihe, im Wert von 10 Euro pro Jahr, ist im Abo-Preis enthalten)
    • Wenn Sie unser Abo nicht nutzen möchten, kostet die BIBCARD für 12 Monate je nach Altersgruppe
      • 18-27 Jahre: 16 Euro
      • 28-64 Jahre: 26 Euro
      • ab 65 Jahre: 16 Euro
  • Welche Ermäßigungen oder Vergünstigungen gibt es?

    Sie bekommen bei uns eine Ermäßigung, bei Vorlage: 

    • eines Rentenausweises
    • eines Bremen-Passes
    • einer Bescheinigung der Agentur für Arbeit über den Bezug von Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld/Grundsicherung
    • einer Bescheinigung des Amts für Soziale Dienste über den Bezug von Hilfen zum Lebensunterhalt
    • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit oder BaföG

    Sie erhalten bei uns eine Vergünstigung bei Vorlage: 

    • einer gültigen KammerCard (der Arbeitnehmerkammer Bremen)
    • Sie einen Bibliotheksausweis für das Institut Français oder das Instituto Cervantes oder einen gebührenpflichtigen Bibliotheksausweis der SuUB haben und uns bei der Anmeldung eine Quittung über die dort entrichteten Gebühren vorlegen.

    Nutzungs- und Entgeltordnung

    Die BIBCARD ist kostenlos: 

    • Für Schüler:innen und Auszubildende jeden Alters. Bitte zeigen Sie uns Ihren aktuellen Schülerausweis oder Ausbildungsnachweis vor.
    • Für alle, die ein Freiwilliges Soziale Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BuFDi) absolvieren.
    • Für Studierende der Hochschule des Landes Bremen (Universität Bremen, Hochschule Bremen und Hochschule für Künste). Bitte legen Sie uns Ihren aktuellen Studienausweis oder Ihr Semesterticket vor.
    • Für geflüchtete Menschen ohne Arbeitserlaubnis
  • Wie lange ist meine BIBCARD gültig?

    • Abo-BIBCARD: Gilt dauerhaft und ohne Unterbrechung. Wenn Sie sich für das Abo entscheiden, müssen Sie sich um keine Verlängerungen kümmern.
    • Reguläre BIBCARD: Wenn Sie das Abo nicht nutzen möchten, ist die BIBCARD 12 Monate ab dem Ausstellungs- oder Verlängerungsdatum gültig. Bitte denken Sie daran, die BIBCARD nach Ablauf dieser Frist in einer unserer Bibliotheken zu verlängern, da sie sich nicht automatisch erneuert.
    • Wiederverwendung der BIBCARD: Falls Sie Ihre BIBCARD nach Ablauf der Gültigkeit nicht mehr benötigen, werfen Sie sie bitte nicht weg. Wir können die Karte jederzeit wieder für Sie aktivieren, falls Sie sie in der Zukunft erneut nutzen möchten.
  • Welche Vorteile hat die ABO-BIBCARD?

    • Die ABO-BIBCARD ist günstiger.
    • Mit der ABO-BIBCARD genießen Sie volles Medienvergnügen ohne Unterbrechung – die Gültigkeit verlängert sich automatisch.
    • Mit der ABO-BIBCARD ist die Kunstausleihe für Sie kostenlos. So sparen Sie jedes Jahr 10 Euro.
  • Wer kann die ABO-BIBCARD erwerben?

    • Alle ab 18 Jahren, die für ihre BIBCARD ein Jahresentgelt bezahlen.
      Ermäßigungsgründe (Bremen-Pass usw.) können nicht berücksichtigt werden.
  • Wo bekomme ich die ABO-BIBCARD?

    • Kommen Sie zu uns in die Bibliothek. Wir stellen Ihnen die ABO-BIBCARD aus. Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihren gültigen Personalausweis mit.
    • Wenn Sie schon eine BIBCARD haben, können Sie ganz unkompliziert zur ABO-BIBCARD wechseln.
  • Wie erteile ich den Auftrag zum Bankeinzug

  • Wie kann ich die ABO-BIBCARD kündigen?

    • Wenn Sie die ABO-BIBCARD nicht mehr benötigen, können Sie unkompliziert kündigen. Wichtig ist, dass Ihre Kündigung schriftlich erfolgt und spätestens 6 Wochen vor Ablauf der bezahlten Nutzungszeit bei uns vorliegt. Das Formular zum Download finden Sie hier >>
  • Hinweise zur Zahlung bei der Online-Anmeldung

    • Nach der Online-Anmeldung prüfen wir Ihre Angaben. Sie erhalten am nächsten Werktag (Mo-Fr) eine E-Mail mit Ihrer BIBCARD-Nummer und den Zahlungsangaben. Mit der Bezahlung bestätigen Sie, dass Sie im Postleitzahlengebiet 27 oder 28 wohnen.
    • Zahlung vor Ort: Sie können das Entgelt auch vor Ort in allen Zweigstellen der Stadtbibliothek Bremen bezahlen.
  • Wie kann ich mich online anmelden?

    • Wenn Sie Ihren ersten oder zweiten Wohnsitz in den PLZ-Gebieten 27 und 28 haben, können Sie sich hier online anmelden.
  • Was kann ich tun, wenn meine BIBCARD weg ist?

    • Geben Sie uns bitte umgehend Bescheid, damit wir Ihre BIBCARD sperren können. So sind Sie vor einem möglichen Kartenmissbrauch geschützt. Bis zur Sperrung der Karte haften Sie.
    • Gegen ein geringes Entgelt stellen wir Ihnen einen Ersatzausweis aus.
  • Darf ich meine BIBCARD weitergeben?

    • Nein, die BIBCARD ist nicht übertragbar. Wenn Sie eine andere Person beauftragen möchten, Ihre BIBCARD zu verlängern, stellen Sie bitte eine Vollmacht aus.
  • Was passiert mit meinen persönlichen Daten?

    • Die Stadtbibliothek verarbeitet die für die Dienstleistungen erforderlichen personenbezogenen Daten der Nutzenden und nutzt sie ausschließlich für diese Zwecke. Die Datenverarbeitung unterliegt den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung sowie des bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-DSGVO. Die Ausleihdaten werden nur so lange gespeichert, bis die zurückgebrachten Medien kontrolliert wurden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
  • Was mache ich, wenn sich meine Anschrift geändert hat?

    • Bitte teilen Sie uns umgehend Ihre neue Anschrift mit. Dies können Sie per E-Mail, telefonisch oder vor Ort in den Bibliotheken tun.
    • Sie können ihre Daten auch selbständig online ändern. Loggen Sie sich dafür in Ihr Konto ein und wählen Sie den Punkt „Benutzerdaten“ aus.
  • Wo kann ich mit meiner BIBCARD Medien ausleihen?

    • Mit Ihrer BIBCARD können Sie Medien wie Bücher, Filme, Spiele und ähnliches an allen Standorten der Stadtbibliothek Bremen ausleihen. Um sich über die verschiedenen Bibliotheken und deren jeweilige Öffnungszeiten zu informieren, besuchen Sie bitte die Seite Bibliotheken. Dort finden Sie eine vollständige Übersicht.
    • Digitale Medien zum Ausleihen, Streamen und Downloaden finden Sie auf der Seite Medien.
  • Fallen zusätzliche Ausleihkosten an?

    • Mit einer gültigen BIBCARD können Sie fast alle Medien der Stadtbibliothek kostenlos ausleihen. In der Zentralbibliothek fallen für das spezielle Bestsellerangebot und die Kunstausleihe zusätzliche Gebühren an.
  • Wie lange kann ich Medien ausleihen?

    • Die Leihfrist für die meisten Medien beträgt drei Wochen.

    Es gibt folgende Ausnahmen:

    • Neue Spielfilme und neue Musik CDs für Erwachsene aus der Zentralbibliothek haben eine Leihfrist von einer Woche.
    • Graphiken und Kunstobjekte haben 12 Wochen Leihfrist.
    • Die Leihfristen der Busbibliothek können aufgrund des Fahrplans abweichen.
    • Das Leihfristende finden Sie auf Ihrer Ausleihquittung oder in Ihrem Kundenkonto (siehe Online-Services).
  • Wie kann ich die Leihfrist meiner ausgeliehenen Medien verlängern?

    Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die Leihfrist Ihrer Medien zu verlängern: 

    • Über unsere Homepage können Sie Ihre Medien selbst verlängern. Klicken Sie hierzu die Funktion „Mein Konto“ an und geben Sie Ihre BIBCARD-Nummer und Ihr Kennwort ein.
    • Kommen Sie zu uns in die Bibliothek.
    • Telefonisch können Sie Ihre Medien unter der 0421 / 361 24465 oder ihrer jeweiligen Zweigstelle verlängern.
    • Für Kund:innen der Busbibliothek kann es bei Online-Verlängerungen vom Fahrplan abweichende Rückgabedaten geben. Es gilt dann der nächste auf das ausgegebene Datum folgende Haltetermin der genutzten Haltestelle.
  • Wie oft kann ich die Leihfrist verlängern?

    • Ausgeliehene Medien können 2 Mal verlängert werden, wenn sie nicht von anderen Kund:innen vorgemerkt sind.

    Es gibt folgende Ausnahmen: 

    • Neue Spielfilme und neue Musik-CDs für Erwachsene aus der Zentralbibliothek können 1 Mal verlängert werden.
    • Zeitschriften und Bestseller aus der Zentralbibliothek können nicht verlängert werden.
    • Medien aus der Bibliothek der Dinge können nicht verlängert werden.
    • Die Verlängerung ist frühestens 7 Tage vor Leihfristende möglich.
    • In der Busbibliothek können Medien, die für Sie aus anderen Zweigstellen bestellt wurden, nur vor Ort verlängert werden.

     

  • Was passiert, wenn die Leihfrist überschritten wird?

    • Es fallen Säumnisentgelte an. Pro Tag und Medium bezahlen Sie 0,30 Euro. Für die Zustellung von Mahnungen werden ebenfalls Entgelte berechnet (s. Nutzungs- und Entgeltordnung).
    • Bitte beachten Sie: Entgelte müssen sofort bezahlt werden. Sie werden bei Verzug kostenpflichtig angemahnt.
    • Für Medien der Busbibliothek, Graphiken, Kunstobjekte und Bestseller aus der Zentralbibliothek gelten andere Säumnisentgelte (s. Nutzungs- und Entgeltordnung).
  • Wie bestelle ich Medien aus anderen Bibliotheken?

    • Die Bestellung aus der Zentralbibliothek oder den Zweigstellen ist für Sie kostenlos. Bitte nutzen Sie dafür unseren Online-Bestellservice im Katalog.
    • Auch in die Busbibliothek können Sie Medien bestellen. Dies funktioniert über dieses Formular.
    • Über den auswärtigen Leihverkehr können wir für Sie viele Medien außerhalb Bremens bestellen. Dieser Service kostet 1,50 Euro. Unabhängig, ob der gewünschte Titel geliefert wird oder nicht. Bücher, die im Handel für einen geringen Preis (10 Euro) erhältlich sind, sind davon ausgenommen.
  • Wie kann ich entliehene Medien vormerken?

    Über den Online-Katalog können Sie Medien vormerken. Auch in unseren Bibliotheken können wir die Vormerkungen gerne für Sie vornehmen. Jede Vormerkung kostet 1 Euro.

    So merken Sie ein Medium vor: 

    • Wählen Sie im Online-Katalog aus, in welcher Bibliothek Sie das Medium abholen möchten.
    • Suchen Sie das gewünschte Medium im Katalog aus und führen Sie die Vormerkung durch Klick auf den entsprechenden Button durch.
    • Wenn die Vormerkung nicht möglich ist, weil sich das Medium nicht im Bestand Ihrer ausgewählten Bibliothek befindet, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter:innen.

    Sobald das gewünschte Medium für Sie abholbereit ist, benachrichtigen wir Sie. Bis zur Bereitstellung des Mediums ist eine kostenlose Stornierung der Vormerkung möglich.

    • Auch in der Busbibliothek können Sie Medien vormerken. Dies funktioniert über dieses Formular.
  • Wo kann ich ausgeliehene Medien zurückgeben?

    • Die Rückgabe von Medien ist in jeder unserer Bibliotheken während der Öffnungszeiten möglich – ganz egal, wo Sie die Medien entliehen haben.
    • Auch an den Haltestellen der Busbibliothek können Sie Medien zurückgeben. Ausgenommen sind Spiele und Kunstwerke sowie entliehenes aus der Bibliothek der Dinge.
    • Für die Rückgabe benötigen Sie keine BIBCARD. Sie können auch Medien für andere Personen zurückbringen.
    • Einige unserer Bibliotheken bieten auch Rückgabemöglichkeiten außerhalb der Öffnungszeiten an. Informationen dazu finden Sie hier.
  • Wie kann ich Bestseller ausleihen?

    • Sie wollen aktuelle DVDs, Romane oder Sachbücher von der SPIEGEL-Bestsellerliste lesen und haben keine Lust auf lange Wartezeiten? Kein Problem! Mit unserem Bestseller-Service zahlen Sie 3,00 Euro für jeden Titel, den Sie direkt mitnehmen. Die Leihfrist beträgt, wie üblich, drei Wochen. Vorbestellungen und Verlängerungen sind leider nicht möglich.
  • Gibt es kostenfreies WLAN in den Bibliotheken?

    Ja, in allen Standorten unserer Bibliotheken können Sie unser WLAN kostenlos nutzen.

  • Kann ich in den Bibliotheken Computer nutzen?

    In allen unseren Bibliotheken (nicht in der Busbibliothek) finden Sie moderne Computer. Diese Computer haben Open-Office-Programme und Drucker, die Schwarz-Weiß- und Farbdrucke machen können. Wenn Sie eine gültige BIBCARD besitzen, können Sie diese Computer so lange nutzen, wie Sie möchten. Die Internetnutzung auf diesen Computern ist auf zwei Stunden pro Tag beschränkt.

  • Wo kann ich den Status meines BIBCARD-Kontos einsehen?

    • Auf unserer Startseite können Sie über die Funktion Mein Konto Ihr BIBCARD-Konto einsehen. Dort sind Ihre ausgeliehenen Medien, Ihre Bestellungen, Ihre Vormerkungen und ggf. angefallene Entgelte aufgeführt.
    • Des Weiteren haben Sie hier die Möglichkeit, in Ihren Benutzerdaten Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Kennwort oder persönliche Daten zu ändern und Sucheinstellungen vorzunehmen. Oder Sie legen sich eine persönliche Merkliste an.
  • Was benötige ich, um mein BIBCARD-Konto einzusehen und zu verwalten?

    • Sie benötigen Ihre BIBCARD-Nummer. Diese befindet sich auf der Rückseite Ihrer BIBCARD unter dem Barcode. Diese 11-stellige Nummer geben Sie ohne Trennstriche und ohne Leerzeichen ein.
    • Zusätzlich benötigen Sie Ihr persönliches Kennwort. Bei Anmeldung erhalten Sie ein sechsstelliges, aus Ihrem Geburtsdatum generiertes Passwort. Wir empfehlen Ihnen dieses nach Erhalt zu ändern.
  • Was tue ich, wenn ich mein Online-Kennwort vergessen habe?

    • Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlegt haben, können Sie sich Ihr persönliches Online-Kennwort per E-Mail automatisch zusenden lassen. Dazu rufen Sie die Funktion „Konto / Verlängerung“ auf, klicken auf den Link „Kennwort vergessen“ und geben dann Ihre BIBCARD-Nummer ein. Ein neues Passwort wird Ihnen umgehend zugesandt.
    • Sollten Sie keine E-Mail-Adresse bei uns angegeben haben, erhalten Sie das Kennwort an einem unserer Service-Plätze.
  • Wie kann ich mir Medien in der Onleihe ausleihen?

    • Sie können Medien auf Ihrem Computer, Tablet, Smartphone oder E-Reader ausleihen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.
  • Wie kann ich mir Medien bei Overdrive / Libby ausleihen?

    • Sie könne Medien auf Ihrem Computer, Tablet, Smartphone oder E-Reader ausleihen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier. Informationen speziell zu E-Readern finden Sie an dieser Stelle.
  • Wie kann ich Zeitungen und Zeitschriften bei PressReader lesen?

    • Sie können Medien auf Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone lesen. Über www.pressreader.com können Sie sich mit Ihrer BIBCARD und Ihrem persönlichen Kennwort einloggen. Wählen Sie dazu den Punkt „Bibliothek oder Gruppe“ und anschließend die „Stadtbibliothek Bremen“ aus.

     

  • Wie kann ich mir Filme bei Filmfriend ansehen?

    • Sie können Filmfriend über Computer, Tablet, Smartphone oder SmartTV/AppleTV streamen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier oder hier.
  • Was ist die DigiBib?

    Die DigiBib (Digitale Bibliothek) ist ein Informationsportal mit umfangreichen Suchmöglichkeiten. Sie eröffnet den Zugang zu Datenbanken aller Fachgebiete, elektronischen Zeitschriften sowie nationalen und internationalen Bibliothekskatalogen.

    Über die Metasuche können Sie komfortabel suchen nach:

      • Büchern und anderen Medien in überregionalen und internationalen Bibliotheken
      • Nachweisen von Zeitschriftenaufsätzen aller Sachgebiete
      • Fachliteratur in Fachdatenbanken
      • Artikel in der deutschsprachigen und internationalen Presse
      • elektronischen Texten
  • Wo und wie kann ich „Dinge“ ausleihen?

    • Sie finden die Bibliothek der Dinge in der Zentralbibliothek im zweiten Obergeschoss und auch in der Bibliothek Lesum. Wenn Sie etwas ausleihen möchten, sprechen Sie einfach unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.  Zuerst prüfen wir, ob der Gegenstand, den Sie ausleihen möchten, vollständig ist. Danach müssen Sie unsere Regeln für die Ausleihe unterschreiben. Unser Personal erklärt Ihnen alles und hilft Ihnen bei der Ausleihe.
  • Was brauche ich, um „Dinge“ auszuleihen?

    • Sie brauchen eine gültige BIBCARD der Stadtbibliothek Bremen.
  • Wie alt muss ich sein um „Dinge“ auszuleihen?

    • Das Mindestalter für das Ausleihen von Artikeln aus der „Bibliothek der Dinge“ ist 18 Jahre.
  • Wo und wann muss ich ausgeliehene Gegenstände zurückgeben?

    • Die Rückgabe der ausgeliehenen Gegenstände muss während der Öffnungszeiten der jeweiligen Bibliothek erfolgen. Eine Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht möglich.
  • Wie lange ist die Leihfrist für „Dinge“?

    • Die Leihfrist beträgt maximal drei Wochen. Eine Verlängerung der Leihfrist ist nicht möglich.
  • Was passiert, wenn mir etwas aus der Bibliothek der Dinge kaputt geht?

    • Wenn Ihnen ein ausgeliehener Gegenstand aus der „Bibliothek der Dinge“ kaputt geht, sind Sie dafür verantwortlich und müssen für die Schäden haften. Es ist wichtig, dass Sie solche Schäden sofort melden.
  • Kann ich mehrere Sachen gleichzeitig aus der Bibliothek der Dinge ausleihen?

    • Sie können bis zu drei Artikel gleichzeitig ausleihen.
  • Wie wird mit Verbrauchsmaterial bei der Bibliothek der Dinge verfahren?

    • Bei der Ausleihe von Gegenständen, die Verbrauchsmaterial benötigen, müssen Sie dieses Material selbst kaufen.
  • Was ist die Kunstausleihe?

    Eine städtische, öffentliche Sammlung moderner und zeitgenössischer Kunst zum Ausleihen in der Zentralbibliothek der Stadtbibliothek Bremen. Einen Teil der Kunstwerke finden Sie im Schauraum neben dem Lesegarten und im Ausstellungsbereich des 1. OG. Weitere Kunstwerke aus dem Bestand der Graphothek befinden sich in den Magazinen und können bestellt werden.

  • Wie kann ich die Werke entleihen?

    Sie können direkt vor Ort im Angebot der Werke stöbern und diese an der Information im 1. OG entleihen oder bequem von zu Hause aus auswählen und per E-Mail unter kunstausleihe@stabi-hb.de bestellen, um sie später abzuholen. Für den Transport erhalten Sie eine handliche Verpackung. Die Leihfrist beträgt 12 Wochen, mit der Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung. Für Firmen gelten Sonderkonditionen.

  • Was kostet die Kunstausleihe?

    In der ABO-BIBCARD ist die Kunstausleihe enthalten, ansonsten zahlen Sie 10 Euro zusätzlich zur BIBCARD. Firmen, Arztpraxen oder Anwaltskanzleien zahlen insgesamt 100 Euro pro Jahr. Wie bei allen Medien, die Sie aus der Stadtbibliothek Bremen entleihen, haften Sie auch für entliehene Kunstwerke in Höhe des aktuellen Wertes.

  • Unter welchen Voraussetzungen darf ich die VR-Station nutzen?

    Sie können die VR-Station nutzen, wenn Sie

    • mindestens 16 Jahre sind (bzw. 12 Jahre in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person)
    • Inhaber:in einer gültigen BIBCARD sind
  • Wann sollte ich die VR-Station nicht nutzen?

    Sie sollten die VR-Station nicht nutzen, wenn Sie

    • schwanger sind
    • an Kopf- oder Ohrenschmerzen, Sehstörungen, Schwindel, Epilepsie, Bluthochdruck, Herzerkrankungen oder anderen schwer-wiegenden Erkrankungen leiden
    • an Einschränkungen Ihres Bewegungs- oder Gleichgewichtssinn leiden
    • sich müde fühlen, oder an Schlafentzug, Angstzuständen oder emotionalem Stress leiden
    • Drogen oder Alkohol konsumiert haben
  • Kann die Nutzung der VR-Station mein Wohlbefinden beinträchtigen?

    Bitte nutzen Sie eine VR-Brille nur im Stehen oder Sitzen. Beginnen Sie langsam mit der Nutzung von VR, damit Ihr Körper sich an die virtuelle Realität gewöhnen kann. Pausieren Sie immer wieder um Augen und Nacken zu entlasten.

    Die Nutzung von VR-Brillen kann zur sogenannten VR-Krankheit, auch Motion Sickness genannt, führen. Zu den bekannten Symptomen zählen Unwohlsein, Kopfschmerzen, Übelkeit, Müdigkeit und Apathie. Auch eine Beeinträchtigung Ihrer Bewegung z.B. durch Stolpern kann auftreten.  Diese Symptome können bis zu 24 Stunden nachwirken.